„Angespannt“ sind die Wohnungsmärkte überall dort, wo sich Wählerstimmen damit gewinnen lassen

Erschienen am 7. April 2014

Zu Recht wird kritisiert, dass der für die Mietpreisbremse zentrale Begriff eines „angespannten“ Wohnungsmarktes diffus ist und nirgendwo im Gesetzentwurf definiert wird. In der Praxis wird sich folgendes Kriterium durchsetzen: „Angespannt“ ist der Wohnungsmarkt überall dort, wo sich mit dieser Behauptung und der damit einhergehenden Implementierung der Mietpreisbremse Wählerstimmen gewinnen lassen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde bekanntlich die Kappungsgrenze im Bestand reduziert bzw. die Länder wurden ermächtigt, die Kappungsgrenze dort zu senken, wo ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Die Landespolitiker haben umgehend und umfassend davon Gebrauch gemacht. Demnach herrscht beispielsweise in ganz Berlin ein angespannter Wohnungsmarkt. Aber ist das auch wirklich so? Natürlich nicht. In Spandau beispielsweise gibt es genügend Wohnraum. Aber kann man einem Mieter, der jetzt mit einem alten Mietvertrag für 4,80 Euro in einem beliebten Szene-Bezirk wohnt, zumuten, nach Spandau zu ziehen? Gibt es ein Grundrecht für jeden New Yorker, am Central Park zu wohnen? Gibt es ein Grundrecht für jeden, einen Bentley zu fahren?

Aus der CDU/CSU rührt sich Widerstand gegen einzelne Bestimmungen im Mietpreisbremsengesetz. Doch wir sollten nicht vergessen: Auch die Union hatte die Mietpreisbremse in ihrem Wahlprogramm gefordert. Und sie ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Mietpreisbremse wird also mit Sicherheit Gesetz werden – allenfalls wird es einige Korrekturen im Detail geben.

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.