Die neuen Pläne von Rot-Grün:

Erschienen am 29. April 2013
  • Gesetzliche Lizenzpflicht für Vermieter
  • Gesetzliches Mitbestimmungsrecht für Mieterräte
  • Einfrieren der Mieten in ganz Deutschland

Bei einer in der vergangenen Woche durchgeführten Veranstaltung der BERLINER IMMOBILIENRUNDE über die wohnungspolitischen Vorstellungen der SPD haben mich der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, sowie der Wohnungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Groß, ausdrücklich auf ein Papier aufmerksam gemacht, das offenbar weitgehend die Vorstellungen von SPD und Grünen widerspiegelt. Es handelt sich um den aus Sicht von Immobilieneigentümern und -investoren hoch brisanten Abschlussbericht der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ zu dem Antrag des Landtages Nordrhein-Westfalen. Der zu der Beschlussempfehlung von SPD, Grünen und Piraten gehörende Bericht umfasst 359 Seiten.

Neben einigen, wenigen positiven Vorschlägen (z. B. dass 6b-Rücklagen künftig auch für Wohnungssanierungen und größere Instandhaltungen nutzbar gemacht werden können) enthält der Bericht auch zahlreiche hoch gefährliche Ideen, die jedoch offenbar die Sympathie von SPD und Grünen finden. So wird auf S. 242 ff. vorgeschlagen, dass Vermieter künftig nur noch dann Wohnraum vermieten dürfen, wenn sie eine zeitlich beschränkte Lizenz dafür erhalten. Als Problem wird empfunden, dass „nach aktueller Rechtslage die Tätigkeit als Vermieter von Wohnimmobilien an keine Voraussetzungen gebunden“ ist. (S. 243) Eine Lizenz soll nicht erhalten, wer in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist, so z. B. durch „Mietpreisüberhöhung“ oder Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. (S. 244)

Die Lizenz soll zudem relativ leicht entzogen werden können, so etwa bei „Nicht-Erreichbarkeit des neuen Verwalters vor Ort“. Da der Entzug der Lizenz praktisch einer Enteignung gleichkäme, wird „großzügig“ eingeräumt: „Falls der Verlust des Anspruches auf die Mieteinnahmen aus verfassungsrechtlicher Sicht unverhältnismäßig sein sollte, können alternativ empfindliche Geldbußen für das Vermieten ohne Lizenz vorgesehen werden.“ (S. 244) Lizenzpflichtig soll jeder sein, der mindestens 15 Wohnungen besitzt.

Dies ist nur eine Kostprobe aus den Vorschlägen, die zeigen, in welche Richtung die wohnungspolitische Diskussion im rot-grünen Lager aktuell geht. Daneben ist z. B. vorgesehen, dass in Wohnungsgesellschaften mit mehr als 1000 Wohneinheiten künftig Mieterräte und Mieterbeiräte obligatorisch werden (ähnlich Betriebsräten). „Um die Position der Mieter zu stärken, sollten zumindest in Wohnungsgesellschaften mit mehr als 1000 Wohneinheiten Mitbestimmungsrechte eingeführt werden. Bei Bedarf sind auch lokale Mieterräte oder Mieterbeiräte einzurichten.“ (S. 257) Diese Forderung wurde übrigens ausdrücklich im Antrag von SPD, Grünen und Piraten übernommen.

Darüber hinaus soll die Aufteilung in WEG erheblich erschwert werden, insbesondere (aber nicht nur) in sog. Milieuschutzgebieten (§ 172 Baugesetzbuch). O-Ton des Entschließungsantrages von SPD, Grünen und Piraten: „Dies dient zur Vermeidung der Verdrängung langjähriger BewohnerInnnen bei Einzelprivatisierungen.“ Generell gefordert wird eine „Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“. Unter anderem soll die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erheblich erschwert und an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden. Soweit einige Ideen aus dem Bericht der Enquetekommission.

Übrigens wurde bei der Veranstaltung der BERLINER IMMOBILIENRUNDE auch verdeutlicht, wie die Forderung der SPD zu verstehen ist, dass Mieterhöhungen gedeckelt werden sollen. Die Miete bei einer Zweitvermietung soll entweder so hoch sein wie bei der letzten vorangegangenen Vermietung oder aber maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Mieten auf unbestimmte Dauer „einzufrieren“.

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