Enteignung: FDP fordert Streichung von Artikel 15 GG

Erschienen am 14. April 2019

Die Initiative zur Enteignung privater Immobilienunternehmen in Berlin bezieht sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Die FDP fordert jetzt die Streichung dieses Artikels. Die historische Begründung dafür überzeugt.

Artikel 15 des Grundgesetzes sieht vor: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“ Auf diesen Artikel beziehen sich die Initiatoren des Volksbegehrens in Berlin, die private Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen enteignen wollen.

Grundgesetz ändern

Die FDP fordert nun, das Grundgesetz zu ändern und den Paragraphen zu streichen. Unter der Überschrift „Sozialisierung aus der Verfassung streichen“ heißt es in einem Antrag für den FDP-Parteitag Ende April: „Wer investiert, muss sicher sein können, dass ihm weder Wohnraum noch sein Betrieb einfach weggenommen werden kann. Daher sprechen wir uns für die Streichung der Sozialisierung nach Artikel 15 Grundgesetz aus der Verfassung aus.“ Dieser sei ein Überbleibsel aus der Nachkriegszeit, als sich Deutschland noch nicht klar für den Weg der sozialen Marktwirtschaft entschieden habe. „Heute sollte in unserem Land Konsens bestehen, dass es der Verstaatlichung nicht nur nicht bedarf, sondern dass sie schädlich ist. Zugleich würde dieser Schritt den Respekt vor dem Eigentum unterstreichen“, schreiben die beiden FDP-Spitzenpolitiker Theurer und Buschmann in ihrem Entwurfspapier.

Zwar sehe ich keine Chance, die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag für eine solche Änderung des Grundgesetzes zu bekommen, doch die Forderung ist in der Sache richtig. Und sie zwingt alle Parteien zur Stellungnahme – insbesondere auch die CDU/CSU.

Artikel 15 spiegelte den antikapitalistischen Zeitgeist wider

Auch die historische Argumentation der FDP ist richtig: Überall in Europa herrschte nach dem Zweiten Weltkrieg eine antikapitalistische Stimmung. In Großbritannien siegte 1945 die britische Labour-Regierung mit dem linken Gewerkschaftsfunktionär Clement Attlee, in Frankreich erhielten die Kommunisten 1946 28,6 Prozent der Stimmen und wurden an der Regierung beteiligt. Und nicht nur im Osten, sondern auch im Westen Deutschlands herrschte eine starke antikapitalistische Stimmung. Auf Drängen der damals stramm-sozialistischen SPD (erst später, 1959, bekannte sie sich im „Godesberger Programm“ zur Marktwirtschaft) und der stalinistischen KPD wurde Artikel 15 in das Grundgesetz aufgenommen.

Aber auch in der CDU gab es damals starke antikapitalistische Strömungen. Dafür steht das Ahlener Programm, das die nordrhein-westfälischen Christdemokraten 1947 beschlossen. Das Motto des Programms lautete: „CDU überwindet Kapitalismus und Marxismus“ und wurde von seinen Verfechtern als christlicher Sozialismus bezeichnet. Es beginnt mit den Worten: „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen. Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein.“ Die CDU forderte eine teilweise Vergesellschaftung der Großindustrie und starke Mitbestimmungsrechte. Erst in den folgenden Jahren setzte sich in der CDU eine stärker marktwirtschaftliche Linie durch. Vor allem der Initiative eines Mannes ist es zu verdanken, dass sich im Westen Deutschlands nach dem Krieg eine marktwirtschaftliche Ordnung – entgegen den damals dominierenden planwirtschaftlichen Ansätzen – etablierte: Ludwig Erhard. Ohne seine strikt marktwirtschaftliche Orientierung wäre das Wirtschaftswunder in Deutschland nicht möglich gewesen.

Staatliche Wohnungswirtschaft gescheitert

Linke reagieren verständlicherweise allergisch, wenn man ihnen vorhält, dass ihre Enteignungsideen an die DDR erinnern. Immerhin: Die Partei „Die Linke“ legte großen Wert darauf, Rechtsnachfolgerin der kommunistischen SED zu sein, die in der DDR regierte. Da die Partei sich mehrfach umbenannte, haben das manche vielleicht vergessen.

Obwohl der Wohnungsbau ein wesentlicher Schwerpunkt in der Honecker-Ära in der DDR war, zeigte sich hier am deutlichsten der Unterschied zwischen einem plan- und einem marktwirtschaftlichen System. Die Mieten in der DDR waren zwar sehr günstig, aber Bürger mussten viele Jahre warten, bis sie eine der begehrten Plattenbauwohnungen zugeteilt bekamen. Die Altbausubstanz in Mehrfamilienhäusern in Leipzig, Dresden, Ostberlin, Erfurt und anderen ostdeutschen Städten war so zerfallen, dass nach der Wiedervereinigung mit einem massiven Steuerprogramm – dem sogenannten Fördergebietsgesetz – viele Milliarden Euro in die Sanierung gesteckt werden mussten. Doch nicht nur alte Gebäude, sondern auch die DDR-Plattenbauten mussten im großen Stil saniert werden. Zusätzlich war ein erheblicher Neubau notwendig, um den Wohnungsmangel in Ostdeutschland zu beseitigen.

Insgesamt wurden in den 90er-Jahren mithilfe steuerlicher Förderungen 838.638 Wohnungen in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin fertig gestellt. Die Kosten beliefen sich auf 84 Milliarden Euro. Dies ist umso bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass gerade der Wohnungsbau ein Schwerpunkt der Honecker-Ära war.

Die große Gefahr

Ob es wirklich zu einer Verstaatlichung von Wohnungen kommt, ist schwer zu beurteilen. Ich sehe aber vor allem eine andere große Gefahr: Das Rechtsinstitut des Privateigentums wird zwar formell beibehalten, aber immer weiter ausgehöhlt, indem die Verfügungsgewalt zunehmend vom Eigentümer auf den Staat übergeht. Die Mietpreisbremse hat bereits die Vertragsfreiheit beim Abschluss von neuen Mietverträgen im Bestand beseitigt – und die linken Parteien fordern, dies auf den Neubau auszudehnen und darüber hinaus, die Mieten im Bestand für viele Jahre „einzufrieren“. Ganz Berlin wird zunehmend von sogenannten „Milieuschutzgebieten“ gemäß Paragraf 172 des Baugesetzbuches überzogen. In solchen Gebieten sind die Rechte des Eigentümers weitgehend beschränkt. Ob er verkaufen, in Wohnungseigentum aufteilen oder umbauen will, immer haben Beamte in den Behörden in diesen „Milieuschutzgebieten“ das letzte Wort. So bleibt vom Privateigentum nur noch der formelle Rechtstitel. Auch das ist eine Form der Enteignung.

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Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.