Merkels Entscheidung vor dem Gericht

Erschienen am 15. März 2016

Heute konnte man die Ministerin Barbara Hendricks vor dem Bundesverfassungsgericht sehen. Es geht um eine Klage großer Energiekonzerne, die die Blitzentscheidung von Angela Merkel zur Abschaltung der Kernkraftwerke für verfassungswidrig erachten. Merkel musste wegen dem Thema schon einmal im November 2015 vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages aussagen. Muss sie nun auch vor dem höchsten deutschen Gericht Rede und Antwort stehen?

Das wäre eigentlich logisch. Denn die Entscheidung zur Abschaltung der Kernkraftwerke, auch wenn diese formal in das Ressort von Barbara Hendricks fiel, die auch für die Reaktorsicherheit zuständig ist, war – wie allgemein bekannt ist – eine der einsamen Entscheidungen von Angela Merkel.

Sollten die Energieunternehmen Recht bekommen, dann wird das zu Zivilprozessen führen, bei denen die Unternehmen dann gute Chancen hätten, 22 Milliarden Euro Entschädigung zu bekommen. Bestand denn damals Gefahr im Verzug? So argumentiert die Bundesregierung.

Dass Kernenergie auch Risiken beinhaltet, war jedoch längst bekannt. Und der sukzessive Ausstieg aus der Kernenergie war längt schon beschlossen worden. Warum man im Eilverfahren ein Gesetz zur sofortigen Stilllegung von Kernkraftwerken durchpeitschen musste, ist schwer zu rechtfertigen. Nur, weil es in Japan ein Erdbeben gab?

Die anderen großen Länder, in denen es Kernkraftwerke gibt, sahen das jedenfalls nicht so. Sogar in Japan werden derzeit wieder die Kernkraftwerke sukzessive hochgefahren und zahlreiche Länder bauen die Kernenergie aus. Tatsache ist jedenfalls, dass sogar durch Wasserkraft und den Kohleabbau viel mehr Menschen ums Leben kamen als durch Kernkraftwerke. Allein in China kamen beispielsweise zwischen 1992 und 2002 fast 60.000 Bergleute bei Grubenunglücken um – also viel mehr, als in den vergangenen 60 Jahren, seitdem das erste Kernkraftwerk der Welt in Betrieb ging, durch Unfälle ums Leben kamen. All das war natürlich der Physikerin Angela Merkel bekannt, die sich einige Monate vor ihrer Entscheidung sogar dafür ausgesprochen hatte, dass deutsche Kernkraftwerke länger am Netz bleiben.

Der Grund, warum Merkel vor fünf Jahren die Blitzabschaltung der Kernkraftwerke verkündete, war auch rein politischer Art: Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg standen bevor, und aus Sicht der CDU-Vorsitzenden war die Gefahr groß, dass die Grünen mit dem Thema Kernkraft punkten und diese Wahl gewinnen könnten. Doch ihr Kalkül ging nicht auf: Obwohl sie die Kernkraftwerke abschaltete, wurde erstmals in der bundesdeutschen Geschichte ein Grüner Ministerpräsident gewählt.

Es ist nicht die einzige Entscheidung der Kanzlerin, die verfassungsrechtlich hoch umstritten ist. Mehrere Klagen gab es bereits vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der verschiedenen „Euro-Rettungsschirme“, die nach Ansicht der Kläger u.a. gegen das Bail-out-Verbot des Maastricht-Vertrages verstießen. Obwohl die Kläger nicht siegreich waren, hat das höchste deutsche Gericht doch bestimmte Grenzen für die „Euro-Rettungspolitik“ gesetzt.

Die Bayerische Staatsregierung hat bereits angekündigt, dass sie eine Klage gegen die Regierung Merkel wegen der (nach Meinung prominenter Verfassungsrechtler) verfassungswidrigen Außerkraftsetzung des Dublin III-Abkommens erwäge.

Ob die Energieunternehmen in Karlsruhe erfolgreich sein werden, wird sich erst in einigen Monaten herausstellen. Ebenso bleibt abzuwarten, ob die Bayerische Staatsregierung wirklich gegen die Merkel-Regierung klagt, und wie das dann ausgeht. Fest steht jedoch schon jetzt, dass alle großen Entscheidungen von Angela Merkel – ob zur „Euro-Rettung“, zur Abschaltung der Kernkraftwerke oder zur Flüchtlingspolitik – zumindest rechtlich höchst fragwürdig waren.


24 Besprechungen, Interviews und Artikel zu Rainer Zitelmanns aktuellem Buch "Reich werden und bleiben": http://www.reichwerdenundbleiben.net/

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.