Sinnvolles, Sinnloses und (bislang) Fehlendes bei den geplanten Reformen

Erschienen am 19. Oktober 2009

Was bisher über die geplanten Reformen der CDU/CSU-FDP-Regierung bekannt wurde, ist teilweise ermutigend und teilweise ernüchternd. Positiv zu bewerten ist die Einführung von Wohnungs-REITs und – hier wird es auf die genauen Formulierungen im Gesetzestext ankommen – die Erleichterung, dass Räumungsurteile künftig schneller vollstreckt werden können. Begrüßenswert ist auch, dass Hartz IV-Mietgelder künftig direkt an die Vermieter überwiesen werden sollen und nicht an die Mieter, die sie dann für Anderes verwenden. Auch die Verschiebung der für 2012 geplanten EnEV sowie die Abschaffung der unfairen asymmetrischen Kündigungsfristen sind sinnvoll.

Schließlich ist auch die geplante Neuregelung, dass die selbstgenutzte Wohnimmobilie prinzipiell unter das Hartz IV-Schonvermögen fallen soll bedeutsam. Eine solche Neuregelung würde beispielsweise Wohnungsprivatisierern ein sehr gutes Argument liefern – gerade beim Verkauf an Bevölkerungsgruppen, die sich eher von Arbeitslosigkeit bedroht sehen.

Neben diesen begrüßenswerten Maßnahmen gibt es auch einige sinnlose Reförmchen, auf die man gerne verzichten könnte. Die Wohnungsbauprämie ist eine der blödsinnigsten Subventionen in Deutschland. Berechtigt, diese Prämie zu erhalten, sind nur Personen, die sich ohnehin keine Immobilie leisten können. Daran ändert auch die Anhebung der Einkommensgrenze von 25.600 auf 35.000 Euro wenig. Vor allem aber ist sie so lächerlich niedrig, dass man sie nur als einen Witz bezeichnen kann. Ihre Höhe – 45,06 Euro p. a. – soll unverändert bleiben. Es gibt mit Sicherheit keinen einzigen Bürger in Deutschland, der sich wegen dieser 45,06 Euro p. a. eher den Erwerb der eigenen vier Wände leisten kann. Letztlich handelt es sich nur um ein Akquise-Argument für Verkäufer von Bausparverträgen. Auch das geplante Baukindergeld ist eine völlig überflüssige Verschwendung von Steuergeldern. Wollte man wirklich etwas zur Erhöhung der Eigentumsquote tun, dann wäre es die richtige Maßnahme, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für die selbstgenutzte Immobilie einzuführen, wie etwa vom IVD gefordert.

Leider fehlen auch echte Reformanstrengungen zur Liberalisierung des Mietrechtes, wie beispielsweise die Abschaffung der Kappungsgrenze. Auch wurde bislang nichts darüber bekannt, dass energetische Sanierungen steuerlich besser gefördert werden, wie es beispielsweise der ZIA gefordert hat.

Bislang hört man auch noch nichts über eine Wiedereinführung der degressiven AfA, die von vielen Immobilienverbänden gefordert wurde. Möglicherweise wird eine solche Regelung in den Verhandlungen noch beschlossen. Sie könnte jedoch auch entfallen, weil argumentiert wird, angesichts der gigantischen Verschuldung seien für solche Steuervorteile keine Gelder mehr da.

Gespannt darf man sein, wie die Korrekturen bei der von der Großen Koalition beschlossenen Reform der Erbschafts- und Schenkungsteuer ausfallen, bei der ja Immobilienerben mit Steuererhöhungen von teilweise mehreren 100% brutal geschröpft wurden. Korrekturen in diesem Bereich wären wichtig, aber ich erwarte hier leider keine gravierenden Verbesserungen für Immobilienerben. Ebenfalls gespannt darf man sein, ob – wie von der FDP und Teilen der Union gefordert – die Zinsschranke wieder abgeschafft wird. Hier bin ich optimistisch, dass es zumindest zu deutlichen Korrekturen kommen wird.

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.

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