Steinbrück: Vorstände „öffentlich ans Brett nageln“. Lafontaine: „viele andere“ verhaften

Erschienen am 27. Oktober 2008

Meine Skepsis, dass Steinbrücks Idee einer Begrenzung der Manager-Gehälter auf 500.000 Euro als Preis für staatliche Hilfe nicht gerade einen Anreiz darstellt, diese in Anspruch zu nehmen, hat sich leider bewahrheitet. DER SPIEGEL schreibt in der Ausgabe 44/08 über Banken wie die Deutsche Bank: „Die führenden Investmentbanker würden ohnehin das Haus verlassen, für 500.000 Euro würden sie nicht arbeiten, nicht einmal in Zeiten der Krise.“

Doch Steinbrück will nicht einsehen, dass sein Negativ-Anreiz das Rettungspaket behindert, weil es eben kontraproduktiv wirkt, wenn sich ein Bankvorstand entscheiden muss, ob er seine besten Leute verlieren oder staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will. Martialisch erklärt der Bundesfinanzminister in BILD AM SONNTAG vom 26. Oktober, jeder Manager, der die Rettung seiner Bank an der 500.000 Euro-Gehaltsbegrenzung scheitern lasse, würde „öffentlich ans Brett genagelt“. Er würde dann „verzweifeln an der Verantwortungsbereitschaft dieser Berufsklasse“.

Zwar gibt es in der am vergangenen Montag verabschiedeten Rechtsverordnung eine Öffnungsklausel, die es erlaubt, Abfindungen zu zahlen, wenn dies rechtlich geboten sei und die auch Ausnahmen von der 500.000 Euro-Grenze vorsieht (auch dies hatte ich vermutet), aber das wird erst recht eine Steilvorlage für die Linkspartei sein, die jeden Fall, in dem mehr als 500.000 Euro gezahlt würde, öffentlich anprangern wird.

Die extremistische Haltung der Linkspartei wird daran deutlich, dass sich ihr Vorsitzender Oskar Lafontaine von der Äußerung des Bundespräsidenten-Kandidaten Sodann, er wolle Deutsche Bank-Chef Ackermann „verhaften“ nicht nur nicht distanziert, sondern diese sogar noch zuspitzt: Er denke bei Verhaftungen gleich noch „an viele andere“, so zitiert DER SPIEGEL Lafontaine. Merkwürdigerweise regt sich niemand so richtig darüber auf und leider hindert dies die SPD auch nicht daran, in Hessen eine rot-grüne Regierung mit Duldung der Linkspartei vorzubereiten.

Die Politik war jedenfalls insofern „erfolgreich“, als sie von ihrem eigenen Versagen abgelenkt hat, indem sie durch die öffentliche Manager-Hatz eine entsprechende Stimmung geschaffen hat. Laut SPIEGEL vertrauen nur noch vier (!!) Prozent der Deutschen den Managern von Banken und Großkonzernen. 52% haben wenig bzw. gar kein Vertrauen, bei dem Rest ist das Vertrauen eingeschränkt. Andererseits, so der SPIEGEL, ist immerhin die Hälfte der Bundesbürger der Meinung, der Umgang mit der Finanzkrise durch die Bundesregierung habe das Vertrauen in die Politik gestärkt.

Das hat wahrscheinlich auch mit dem Vertrauen auf Merkels so genannte „Garantie“ zu tun – ein Vertrauen, das aus meiner Sicht ebenso naiv ist wie das in die Leistungsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds. Ich habe in meinen Kommentaren nicht nur Steinbrücks Gehaltsdiktat kritisiert, sondern auch kritisch darauf hingewiesen, dass Angela Merkels so genannte „Garantie“ der Bankeinlagen wertlos sei und die gleiche Verbindlichkeit habe wie einstmals Norbert Blüms Versprechen „Die Rente ist sicher“.

Diese Sichtweise wird jetzt auch von Juristen bestätigt. Die BÖRSEN ZEITUNG bringt am 22.10. einen Beitrag von Dr. Olaf Müller-Michaels und Matthias Kleffner von Orrick Hölters & Elsing. Es stelle sich die Frage, ob die Garantie des Staates mit einem geschätzten Volumen von mehr als 1 Billion Euro durch eine bloße Erklärung der Bundesregierung begründet werden könnte, so die Autoren. Die Kompetenz zur Feststellung des Bundeshaushaltes liege beim Gesetzgeber. Nur bei eilbedürftigen Mehrausgaben, bei denen eine Einbringung in einen Nachtrags- oder Ergänzungshaushalt als nicht mehr vertretbar anerkannt werde, könne die Exekutive ohne Beschluss des Gesetzgebers handeln. Entscheidend sei jedoch: „Maßnahmen, die den Bund zu einer Leistung in dreifacher Höhe des aktuellen Gesamthaushaltes verpflichten können, können rechtmäßig nicht in Abweichung von verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundsätzen zustande kommen. Wie bereits erwähnt, lassen die im Umfeld der Garantieerklärung abgegebenen Äußerungen von Bundesregierung und Bundesfinanzministerium jedoch erkennen, dass eine rechtlich wirksame Garantie von der Bundesregierung gar nicht abgegeben werden sollte. Diese Annahme wird dadurch gestützt, dass eine wirksame Staatsgarantie ohne Mitwirkung des Gesetzgebers rechtmäßig nicht hätte ergehen können.“

Ich möchte dazu ergänzen: Es ist ja auch unlogisch, dass zwar für das 500-Mrd.-Rettungsprogramm im Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet wurde, für die 1 Billion-Garantie jedoch nicht. Dies beweist, dass es keine Frage der Eilbedürftigkeit war, sondern dass die Garantie der Bankeinlagen rechtlich eben nicht ernst gemeint war. Ansonsten hätte man im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Gründung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) auch die Merkel-Garantie auf eine rechtsstaatlich einwandfreie gesetzliche Grundlage stellen können.

Merkels Garantie sollte einfache Gemüter beruhigen und diese davon abhalten, ihr Geld von der Sparkasse abzuheben und unters Kopfkissen zu legen. Ich warne noch einmal vor der Illusion, dass im Falle des Falles der Staat unbegrenzt auch für hohe Vermögen mit seiner Garantie einstehen werde. Man wird sich dann auf die EU-weit beschlossene Deckelung in Höhe von 50.000 Euro berufen. Wer mehr Liquidität hat, sollte diese lieber so anlegen, dass die Bundesrepublik Deutschland oder ein anderer Staat mit entsprechender Bonität unmittelbar haftet.

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.

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