Zu Recht wird kritisiert, dass der für die Mietpreisbremse zentrale Begriff eines „angespannten“ Wohnungsmarktes diffus ist und nirgendwo im Gesetzentwurf definiert wird. In der Praxis wird sich folgendes Kriterium durchsetzen: „Angespannt“ ist der Wohnungsmarkt überall dort, wo sich mit dieser Behauptung und der damit einhergehenden Implementierung der Mietpreisbremse Wählerstimmen gewinnen lassen. Bereits im vergangenen Jahr wurde bekanntlich die Kappungsgrenze im […]