Zu Recht wird kritisiert, dass der für die Mietpreisbremse zentrale Begriff eines “angespannten” Wohnungsmarktes diffus ist und nirgendwo im Gesetzentwurf definiert wird. In der Praxis wird sich folgendes Kriterium durchsetzen: “Angespannt” ist der Wohnungsmarkt überall dort, wo sich mit dieser Behauptung und der damit einhergehenden Implementierung der Mietpreisbremse Wählerstimmen gewinnen lassen. Bereits im vergangenen Jahr wurde bekanntlich die Kappungsgrenze im […]
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