Inzwischen ist eine heftige Debatte über den Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuches entbrannt. Einige der ersten Aufgeregtheiten sind schon wieder verklungen. So hatten manche Initiatoren befürchtet, durch die in § 225 Abs. 4 vorgesehene Begrenzung des Währungsrisikos auf 30% könne es künftig nicht mehr möglich sein, geschlossene Auslandsimmobilienfonds außerhalb des Euroraumes aufzulegen.