Auf diese Werte müssen Vermieter künftig die Miete absenken

Erschienen am 25. August 2019

Die Berliner Bauverhinderungssenatorin Katrin Lompscher (seit 1981 SED-Mitglied) hat die Eckpunkte des „Mietendeckel“-Gesetzes vorgelegt. Wer bisher mehr Miete bezahlte als die staatlichen Obergrenzen vorsehen, kann seine Miete „auf Antragstellung durch das Bezirksamt absenken“ lassen auf Höchstwerte von 3,89 – 7,97 Euro/qm.

Ich fürchte, dass viele Vermieter erst jetzt verstehen, warum ich im Zusammenhang mit dem Mietendeckel von Enteignung gesprochen habe. Aus Zuschriften von Lesern habe ich gelernt, dass diese bislang dachten, der „Mietendeckel“ würde „nur“ bedeuten, dass man die Miete fünf Jahre lang nicht mehr anheben darf. Ich hatte schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Es geht nicht darum, den Mietenanstieg zu begrenzen, sondern der Staat bekommt das Recht, in bestehende Mietverträge einzugreifen und die Mieten aus bestehenden Mietverträgen abzusenken. Das heißt: Die zwischen Vermietern und Mietern vereinbarten Mietverträge gelten nicht mehr, künftig legt die Berliner Linksregierung die Mietenhöhe fest.

Lage der Wohnung spielt keine Rolle

Die Lage der Wohnung spielt dabei keine Rolle, nur das Baujahr ist entscheidend. Beispiel: Ich besitze Wohnungen in Berlin-Mitte, die ich derzeit für moderate Mieten von durchschnittlich 8,16 Euro vermietet habe. Da die Wohnungen 1959 gebaut wurden, muss ich diese Miete nach Inkrafttreten des Gesetzes auf 5,85 Euro absenken, also um ca. 28 Prozent. Damit habe ich als Vermieter noch „Glück“ gehabt, weil ich nur sehr moderate Mieten nehmen. Wer jedoch ein wunderschön saniertes Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit im Prenzlauer Berg besitzt und dort jetzt vielleicht 15 Euro Miete nimmt, der muss die Miete auf 6,03 Euro absenken, also um 60 Prozent.

Es handelt sich hier um einen Entwurf der in der Berliner Regierung zuständigen Bauverhinderungssenatorin Lompscher, die schon kurz nach Amtsantritt von sich reden machte, weil sie einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter als Staatssekretär einstellte, der die Wohnungspolitik von Venezuela als Modell für Berlin propagierte. Lompscher selbst ist eine stramme Genossin, seit 1981 in der SED, die heute „Die Linke“ heißt.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Werte nach dem zu erwartenden Proteststurm vielleicht noch etwas abgesenkt werden, in der Erwartung, dass die Vermieter dann erst einmal aufatmen und meinen, das Schlimmste sei abgewendet. Eine perfide Taktik.

„Legal, illegal, scheißegal“

Das geplante Gesetz ist aus vielen Gründen verfassungswidrig: Es greift rückwirkend in bestehende Verträge ein und kommt einer Enteignung gleich. Es regelt Dinge, die ein Bundesland gar nicht regeln darf, weil die Gesetzgebungskompetenz im Mietrecht allein beim Bund liegt, was zuletzt durch mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages noch einmal bestätigt wurde. Das weiß die Linksregierung natürlich, aber sie handelt nach dem alten, linken Motto: „Legal, illegal, scheißegal“.

Was tun?

Wenn Vermieter dagegen klagen und die Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen lassen wollen, dauert dies fünf bis sechs Jahre. Deutlich schneller ginge es nur mit einem Normenkontrollverfahren, das 25% der Bundestagsabgeordneten anstrengen könnten.

Der Skandal: Keine im Bundestag vertretene Partei hat bisher erklärt, dass sie ein solches Normenkontrollverfahren anstrengen bzw. unterstützen wird. Offenbar ist die Angst übermächtig, als „Vermieterpartei“ dazustehen. Peinlich ist das besonders für Parteien, die sonst stets den Rechtsstaat beschwören, die aber den Worten keine Taten folgen lassen wollen. Dabei handelt es sich in Wahrheit um den Putsch der Linksregierung in Berlin gegen den Rechtsstaat.

Meine Bitte: Schreiben Sie heute an den Bundestagsabgeordneten der Partei, die Ihnen nahesteht und fordern Sie ihn auf, verbindlich zu erklären, dass er ein Normenkontrollverfahren unterstützen würde, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Auf die Reaktionen bin ich neugierig.

Mietobergrenzen in Berlin

Nach Jahr des Erstbezugs, Ausstattung und Wohnlage, Preise in Euro pro Quadratmeter

Bis 1918 mit Sammelheizung und Bad 6,03
Bis 1918 mit Sammelheizung oder Bad 4,32
Bis 1918 ohne Sammelheizung und Bad 3,89
1919 bis 1949 mit Sammelheizung und Bad 6,03
1919 bis 1949 mit Sammelheizung oder Bad 4,27
1919 bis 1949 ohne Sammelheizung und Bad 3,42
1950 bis 1955 mit Sammelheizung und Bad 5,88
1950 bis 1955 mit Sammelheizung oder Bad 4,86
1950 bis 1955 ohne Sammelheizung und Bad 3,84
1956 bis 1964 mit Sammelheizung und Bad 5,85
1956 bis 1964 mit Sammelheizung oder Bad 5,02
1956 bis 1964 ohne Sammelheizung und Bad 4,19
1965 bis 1972 5,74
1973 bis 1983 (West) 7,51
1984 bis 1990 (West) 7,24
1973 bis 1990 (Ost) 5,64
1991 bis 2013 7,97
Tabelle: Tsp/Böttcher Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Folgen Sie Dr. Dr. Zitelmann auf Facebook: https://www.facebook.com/r.zitelmann/

Abonnieren Sie Dr. Dr. Zitelmann auf Forbes.com: https://www.forbes.com/sites/rainerzitelmann/

 

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.