Erschienen am 25. Januar 2016
Um dem Wohnungsmangel und der Flüchtlingsthematik Herr zu werden, hat Barbara Hendricks einige vernünftige Ideen entwickelt, insbesondere zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Das ist zu begrüßen. Der Vorschlag zur Einführung einer degressiven AfA in Gebieten, wo die Mietpreisbremse gilt, ist jedoch unausgegoren. Das sind Ballungsgebiete wie Hamburg, München, Berlin, Frankfurt am Main usw. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung soll auf 2000 Euro qm begrenzt werden – ein Witz für Städte, in denen die Mietpreisbremse gilt.
- Für die Flüchtlingsthematik ist das sowieso der falsche Ansatz. Sinnvoller wäre es, Flüchtlinge zunächst dort unterzubringen, wo es genügend leere Wohnungen gibt, statt dort den Neubau anreizen zu wollen, wo die Bodenpreise extrem hoch sind und es ohnehin Wohnungsmangel gibt. Es gibt mehr als eine Million leerstehende Wohnungen, nicht nur in Ostdeutschland.
- Wenn man schon den Wohnungsneubau in den Metropolen mit Steuervorteilen fördern wollte, dann bitte ohne Begrenzung der Bemessungsgrundlage und mit sehr viel höheren Abschreibungssätzen – so wie in den 90er Jahren bei der Sonder-AfA Ost des Fördergebietsgesetzes (50%, frei verteilbar die ersten fünf Jahre). Die vorgeschlagenen Steuervorteile sind nicht geeignet, den Wohnungsneubau anzureizen, sie würden lediglich zu Mitnahmeffekten führen. Denn der Grund, warum zu wenig gebaut wird, sind vor allem die horrenden Bodenpreise sowie politische Vorgaben (z.B. zur Energieeffizienz), die das Bauen ständig verteuern.
- Absurd ist es, wenn die Politik einerseits immer neue Gesetze umsetzt und plant, die Investoren das Leben schwer macht (Mietpreisbremse, das geplante Mietspiegelgesetz, Vorgaben zur Energieeffizienz, Erhöhung der Grunderwerbsteuer in den Ländern usw.) und dann andererseits mit Steuervorteilen den Neubau ankurbeln will. Das ist so, als ob ein Autofahrer eine Vollbremsung macht und gleichzeitig aufs Gas tritt.
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