SPD-Steuerpläne verharmlost: Irreführende Vergleiche zum Spitzensteuersatz

Erschienen am 20. Juni 2017

Die SPD-Steuerpläne werden verharmlost. Das „Handelsblatt“ (20.6.) meint, in der Einkommensteuer nehme Schulz nur „kosmetische Korrekturen“ vor. Als „Schreckgespenst“ taugten die SPD-Steuerpläne nicht. Der Kommentar spricht von „leicht höheren Steuern“ für Gutverdiener.

Das „Handelsblatt“ bringt eine Tabelle, die die Entwicklung des Spitzensteuersatzes über die Jahre zeigt. Die Tabelle sieht man auch in vielen anderen Medien, aber sie täuscht: So ist dort für die Jahre 1990 bis 1999 ein Spitzensteuersatz von 53 Prozent angegeben. Das scheint viel höher als heute, ist es jedoch nicht. Denn damals zahlte kaum ein Spitzenverdiener diesen Steuersatz. Die meisten Gutverdiener reduzierten in diesem Jahrzehnt ihre Steuerbelastung durch die Sonderabschreibung Ost des Fördergebietsgesetzes. Teilweise konnte die Steuerlast dadurch bis auf 0 reduziert werden. Als Reaktion darauf wurde erst 1999 § 2 Abs. 3 EStG eingeführt, der eine Mindeststeuer vorsah.

Irreführende Vergleiche zum Spitzensteuersatz
Täuschend ist auch, wenn für die Jahre 1975 bis 1989 ein Spitzensteuersatz von 56 Prozent genannt wird und für heute ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, und zwar aus drei Gründen:

  1. Damals setzte der Spitzensteuersatz wesentlich später ein als heute.
  2. Damals gab es keinen Soli und keine Reichensteuer. Die Politiker denken sich nur neue Begriffe aus, aber in Wahrheit liegt der Spitzensteuersatz heute nicht bei 42, sondern bei 47,5 Prozent. Die Politiker haben dem Kind nur einen anderen Namen gegeben und sprechen heute von „Reichensteuer“ mit „Solidaritätszuschlag“. Beides gab es in den 80er Jahren gar nicht. Man sollte diesem Orwell’schen Neusprech nicht aufsitzen.
  3. Wie bereits oben erwähnt, konnten früher Spitzenverdiener ihre Einkommensteuer erheblich reduzieren. In manchen Jahren konnte man Schuldzinsen für das Eigenheim abziehen und dadurch das zu versteuernde Einkommen reduzieren, in anderen in Bauherrenmodelle mit mehreren 100% Verlustzuweisung investieren. Dadurch war die faktische Steuerbelastung viel niedriger als es der optisch höhere Spitzensteuersatz suggeriert. All diese Möglichkeiten gibt es längst nicht mehr.

Steuerbelastung für Kapitaleinkünfte soll verdoppelt werden!
Auch die wirtschaftsnahe Presse sitzt der SPD auf, wenn von „moderaten Steuererhöhungen“ gesprochen wird. Tatsache ist: Die SPD will die Abgeltungssteuer abschaffen, wodurch sich die Steuerbelastung für Spitzenverdiener bei Kapitaleinkünften fast verdoppeln würde: Von heute 25 Prozent (plus Soli) auf künftig 48 Prozent (plus Soli). Moderat???

Die Reichensteuer setzte bisher bei Ledigen erst mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 254.477 Euro ein. Künftig soll der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent erhöht werden, und zwar für Personen, die mindestens 76.000 Euro im Jahr zu versteuern haben. Das heißt: Wer ein Drittel dessen verdient, was bisher jemand verdienen musste, um von der Reichensteuer betroffen zu werden, muss künftig den gleichen Steuersatz zahlen! Moderat???

Spitzenverdiener mit über 50% belastet
Spitzenverdiener, die der Reichensteuer unterliegen, zahlen künftig über 50 Prozent Grenzsteuersatz. Denn die Reichensteuer wird von 45 auf 48 Prozent erhöht, hinzu kommt der Soli, so dass man bei über 50 Prozent landet, wenn man über 250.000 Euro verdient. Dieser Betrag soll künftig zudem, anders als bisher, nicht angepasst werden, sondern langfristig auf diesem Niveau bleiben. Die sogenannte „kalte Progression“, die sonst so beklagt wird, wird also hier ganz bewusst eingeführt! Betroffen sind davon nicht nur Privatpersonen, sondern auch der größte Teil der deutschen Unternehmen, die keine Kapital-, sondern Personengesellschaften sind.

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Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.