Seit einigen Tagen liegt der modifizierte Entwurf für das Kapitalanlagegesetzbuch vor. Der neue Entwurf ist sachgerecht, und die wichtigsten Punkte, die in den vergangenen Monaten kritisiert wurden, haben nun Eingang in die veränderte Fassung gefunden. Ich verstehe die Freude in der Branche darüber, aber der Jubel sollte nicht zu laut sein, denn immerhin müssen sich noch vier verschiedene Ministerien mit dem Entwurf befassen und es besteht die Gefahr, dass es dabei wiederum zu Verschärfungen gegenüber dem jetzigen Entwurf kommt. Ich denke, erst im Februar oder März werden wir wirklich wissen, was auf die Branche zukommt. Und das ist sehr spät, wenn man bedenkt, dass die Neuregelungen bereits Ende Juli in Kraft treten.