Wird der Fall Dieter Dehm zum Fall Angela Merkel?

Erschienen am 26. September 2016

Gegen den Bundestagsabgeordneten der Linken, Dieter Dehm, will die Staatsanwaltschaft Fulda ermitteln. Er hatte vor zwei Wochen erklärt, er habe einen minderjährigen afrikanischen Halbwaisen zunächst ein paar Tage in seinem Ferienhaus am Lago Maggiore aufgenommen und ihn dann im Auto über die Schweiz nach Deutschland gebracht. Es wird wegen Verdachts der Beihilfe zu unerlaubter Einreise ermittelt.

Der junge Mann, der zu seinem Vater gewollt habe, sei von Grenzbeamten nicht registriert worden, hatte Dehm gesagt. Er soll aus einem Bürgerkriegsland stammen und nach dem Tod seiner Mutter nach Italien geflohen sein.

Dehm wird von einem der bekanntesten Juristen und Politiker Deutschlands verteidigt, von Peter Gauweiler. Ich weiß nicht, was die juristische Argumentation von Gauweiler sein wird. Politisch ist das Ermittlungsverfahren jedoch sehr interessant. Denn Dehm wird vorgeworfen, was Angela Merkel hunderttausendfach getan hat, nämlich Beihilfe zur illegalen Einreise zu leisten. Ob dieser Straftatbestand bei Angela Merkel juristisch gegeben wäre, weiß ich nicht und kann ich auch nicht beurteilen. Tatsache ist jedoch, dass sie das völkerrechtlich wirksame Dublin-Abkommen einseitig außer Kraft gesetzt und die Grenzen geöffnet hat. Ob ihre Handlungen oder Unterlassungen rechtlich als Beihilfe zu werten sind, ist eine offene Frage. Dass sie zur illegalen Einreise von Hunderttausenden geführt hat, ist jedoch unstrittig.

Wenn einmal rechtsstaatliche Grundsätze missachtet werden, dann ist es sehr schwierig, diese gegen einzelne Bürger durchzusetzen. Wenn ich Dieter Dehm wäre, würde ich vor Gericht sagen, dass ich aus humanitären Gründen in einem einzelnen Fall so gehandelt hätte, wie Merkel – ebenfalls aus humanitären Gründen – in einer Unzahl ähnlicher Fälle. Man kann natürlich einwenden, ein einzelner wie Dehm könne sich nicht über Recht und Gesetz stellen. Doch darf das die Bundeskanzlerin?

Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und nicht unter absolutistischer Herrschaft, wo der Herrscher allein bestimmt, was Recht und Gesetz ist. In einem Rechtsstaat müssen sich alle dem Gesetz beugen, auch die Bundeskanzlerin. Und dass das Recht durch die unkontrollierte Grenzöffnung gebeugt wurde, ist nicht nur meine Meinung, sondern das Ergebnis eines Gutachtens von einem der renommiertesten Verfassungsrechtler Deutschlands, Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio. Die bayerische Staatsregierung wollte bekanntlich auf Basis dieses Rechtsgutachtens gegen die Bundesregierung klagen – und hat dies dann letztlich nur aus Gründen der politischen Opportunität unterlassen.

Warum, so würde ich an Dehms Stelle vor Gericht fragen, soll ich für etwas bestraft werden, dass sogar die Bundeskanzlerin getan hat? Dehm genießt als Bundestagsabgeordneter Immunität (so wie Merkel). Im Fall Dehm wurde nunmehr die Aufhebung der Immunität beantragt. Die Entscheidung darüber trifft der Bundestag.

Der Fall Dieter Dehm könnte in einem Prozess – politisch gesehen – zum Fall Angela Merkel werden. An der Stelle von Gauweiler, der einer der besten Juristen Deutschlands ist, würde ich mich auf diesen Fall besonders freuen.


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Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.