Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Berliner Mietpreisstopp verstößt gegen das Grundgesetz

Erschienen am 21. Juni 2019

Der Berliner Senat hat die Eckpunkte zu einem Mietenstopp-Gesetz beschlossen. Bremen wird vermutlich folgen, auch in Bayern gibt es eine Volksinitiative für ein solches Gesetz. Doch all dies ist verfassungswidrig.

Das Mietrecht ist Sache des Bundes, nicht der einzelnen Länder. Das hat jetzt noch einmal der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt: „Für frei am Wohnungsmarkt angebotene Mietwohnungen dürfte hingegen das Mietpreisbindungsgesetz des Bundes eine abschließende gesetzliche Regelung darstellen.“

Hier das Gutachten „Gesetzliche Mietpreisregulierung durch die Länder aufgrund der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen“ im Wortlaut.

Zur Gesetzgebungskompetenz für das Mietpreisrecht stellt das Gutachten klar, dass es für die Länder unter diesem Kompetenztitel keine Möglichkeit einer eigenen gesetzlichen Regelung gibt.

Der Linksregierung in Berlin ist das egal. Ihr Kalkül: Wir machen erst einmal ein Gesetz, dann sollen die Vermieter doch dagegen klagen. Bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, können durchaus fünf oder sechs Jahre verstreichen.

Nur eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht könnte zu einer schnelleren Entscheidung führen. Diese kann jedoch nur von 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestages angestrengt werden. Gibt es noch 25 Prozent Abgeordnete im Bundestag, denen Rechtsstaat und Marktwirtschaft wichtig sind? Die CDU hat schon signalisiert, dass sie nicht klagen wird. Wie wird sich die FDP verhalten?

Linke Juristen, die das Vorgehen der Linksregierung in Berlin rechtfertigen, argumentieren zynisch: „Dabei ist zu begrüßen, dass die Landesregierung sich von einem politisch für sinnvoll gehaltenen Vorhaben zu einem drängenden sozialen Problem der Gegenwart nicht schon im Ansatz abbringen lässt, weil es verfassungsrechtliche Risiken birgt.“ So argumentiert der Bonner Professor Heiko Sauer.

Mich erinnert dieser Vorgang an Brandenburg: Als erstes Bundesland führte Brandenburg quotierte Landeslisten der Parteien für die Landtagswahl ein. SPD, Linke und Grüne feierten die neue Regelung als wichtigen Schritt für mehr Frauen im Landtag. Auch ihnen war egal, dass dies gegen das Grundgesetz verstößt. Ein Spruch der linken Sponti-Szene wird zur Maxime der Politik: „Legal, illegal, scheißegal“.

Am 11. Juli findet in Berlin eine Veranstaltung statt, in der über die Einzelheiten der geplanten Neureglungen informiert wird: Hier können Sie sich anmelden

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Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.