Brandgefährlich für alle Vermieter!
Grundsteuer soll nicht mehr auf Miete umgelegt werden

Erschienen am 4. Februar 2019

Gefahr für Vermieter: Bei der Berechnung der Grundsteuer soll künftig auch die durchschnittliche Miete herangezogen werden. Da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt wird, führt dies gerade dort zu steigenden Mieten, wo diese ohnehin schon hoch sind. Der Mieterbund fordert, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden darf.

Der Deutsche Mieterbund warnt vor deutlich höheren Mieten in Ballungsgebieten, wenn die Grundsatzvereinbarung von Bund und Ländern zur Reform der Grundsteuer umgesetzt wird. „Auf jeden Fall wird es so sein, dass die Berücksichtigung der durchschnittlichen Mieten denjenigen stärker belastet, der in einem Gebiet mit sehr hohem Mietniveau wohnt“, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten der „Saarbrücker Zeitung“.

Dabei würden Mieter von den Steigerungen des Wertes der Immobilie überhaupt nicht profitieren. „Davon profitiert allein der Eigentümer“, sagte Siebenkotten. Er kündigte eine Mieterbund-Kampagne gegen die Umlegung der Grundsteuer auf die Miete an. „Die Grundsteuer klebt am Grund und Boden, also am Eigentum. Also muss auch der Immobilienbesitzer dafür aufkommen“, sagte Siebenkotten.

Hintergrund: Die Bemessung der Grundsteuer muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden. Dafür hätte es mehrere Möglichkeiten gegeben. In einer von Bund und Ländern erzielten Grundsatzeinigung wurde festgelegt, dass für die Bemessung künftig die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte herangezogen werden sollen.

Angeblich soll diese Reform der Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein. Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn Kommunen mit hohen Hebesätzen diese massiv senken würden. Das ist jedoch unwahrscheinlicher als eine Landung von Marsmenschen vor dem Bundeskanzleramt, denn in den vergangenen Jahren haben die Kommunen die Hebesätze nie gesenkt, sondern dramatisch erhöht. Könnte die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden, wie dies Mieterbund, SPD, Grüne und Linke fordern, dann wäre dies das Signal für bislang nie gekannte Erhöhungen der Hebesätze.

Das Ganze war ein perfider Plan:

  1. Man reformiert die Grundsteuer in der Art, dass sie für Wohnungen mit höheren Mieten massiv steigt.
  2. Dann klagt man, wie schlimm das für die Mieter ist, da ja die Grundsteuer auf die Miete umgelegt wird.
  3. Und nun wird eine Kampagne gestartet, genau diese Umlagemöglichkeit zu beseitigen.

Warum ist das so brandgefährlich für Vermieter? Schließlich ist es „nur“ die (nicht neue) Forderung eines Verbandes. Aber: Der Mieterbund ist der Abstand mächtigste Lobbyverband in Deutschland. In der Vergangenheit war es stets so:

  1. Der Mieterbund fordert etwas (z.B. die Mietpreisbremse).
  2. SPD, Linke und Grüne übernehmen die Forderung, die CDU ist dagegen.
  3. Die CDU knickt ein und die Forderung des Mieterbundes wird Gesetz.

SPD, Linke und Grüne haben die Forderung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete abzuschaffen, bereits übernommen. Die CDU sträubt sich noch – so wie sie zunächst auch gegen die Mietpreisbremse war. Doch bekanntlich ist das, was SPD, Linke und Grüne heute fordern, morgen die Politik der Union. Gerade beim Thema „Miete“ will sie nicht als Partei dastehen, die mehr „soziale Gerechtigkeit“ verhindert und nichts gegen steigende Mieten unternimmt.

Die Kombination von verschärfter Mietpreisbremse + Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete bedeutet den Supergau für Immobilieneigentümer. Denn die verschärfte Mietpreisbremse verhindert, dass Vermieter in einem solchen Fall als Reaktion auf den Wegfall der Umlagefähigkeit die Kaltmieten entsprechend anpassen.

Immobilienbesitzer müssen ohnehin als Sündenböcke für steigende Mieten herhalten. In Berlin startet im April eine von Linken, Grünen und Teilen der SPD unterstützte Initiative für einen Volksentscheid, der die Enteignung von allen Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen vorsieht. Diese sollen nicht zum Verkehrswert entschädigt werden, sondern nur zu einem Bruchteil dieses Wertes, sodass es sich faktisch um eine entschädigungslose Enteignung handeln würde, da die Entschädigung unterhalb der auf den Objekten liegenden Restschulden läge. Die Initiative sagt ausdrücklich, dass dies auch ein Warnsignal für Kleinvermieter sein soll.

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Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.