Die Katze im Mikrowellenherd

Erschienen am 2. August 2010

Für Aufsehen hatte vor einigen Jahren eine Produkthaftungsklage in den USA gesorgt. Eine Frau wollte ihre Katze im Mikrowellenherd trocknen. Nachdem das bemitleidenswerte Tier im Mikrowellenherd gestorben war, verklagte die Frau die Firma, die den Herd hergestellt hatte, weil in der Gebrauchsanweisung der Hinweis gefehlt habe, dass man seine Katze nicht im Mikrowellenherd trocknen dürfe. Die Frau gewann den Prozess und bekam eine sehr hohe Geldsumme als Schadenersatz zugesprochen.

Sind wir in Deutschland auf einem ähnlichen Weg? Ein Anleger zeichnet einen Fonds. Im Prospekt stehen alle Risiken. Er liest den Prospekt aber nicht. Vor Gericht trägt er vor, er habe die Risiken nicht erkennen können, weil er den Prospekt nicht gelesen habe. Der BGH gab dem Anleger jetzt Recht.

Wo bleiben da die Mündigkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Verbrauchers bzw. des Anlegers? Die richtige Geldanlage ist ein Lernprozess – so wie alles im Leben. Die Voraussetzung, damit ich aus Fehlern lernen kann, ist, dass ich die Verantwortung für mein eigenes Handeln übernehme. Daran fehlt es leider bei vielen Anlegern. Sie vertrauen blind irgendwelchen „Beratern“, ohne sich selbst zu informieren und ein eigenes Urteil zu bilden. Dabei ist das auf Basis eines Fondsprospektes durchaus möglich, denn dort sind die Chancen und auch die Risiken ausführlich beschrieben.

Läuft das Investment gut, dann sieht sich der Fondszeichner als cleverer Anleger. Läuft es schlecht, dann sucht er einen Schuldigen. Statt die Schuld auch bei sich selbst zu suchen („warum habe ich den Prospekt nicht vorher gelesen?“) klagt er vor Gericht. Dort ist die Beweislage mit Blick auf ein vor vielen Jahren geführtes Beratungsgespräch recht schwierig. Sowohl der Zeichner wie auch der Berater können sich oftmals nicht so genau daran erinnern, was damals besprochen wurde. Auch deshalb ist es gut, dass es Fondsprospekte gibt.

Ich finde: Ein mündiger Anleger sollte sich niemals alleine darauf verlassen, was ein Berater ihm erzählt, dessen Einkommen von der verdienten Provision abhängt. Das ist naiv. Wenn er einen Prospekt ausgehändigt bekommt, in dem ausführlich die Risiken beschrieben sind, sollte er sich schon die Mühe machen, diesen zu lesen. Und wenn er den Prospekt schon nicht komplett liest (was selten der Fall sein dürfte), so sollte er sich doch wenigstens die Mühe geben, das Kapitel aufzuschlagen, das mit „Risiken der Anlage“ überschrieben ist. Ich finde, das ist nicht zu viel verlangt. Und ich finde – im Gegensatz zum BGH -, dass es grob fahrlässig ist, dies nicht zu tun.

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, fragt oftmals kundige Experten aus dem Bekanntenkreis um Rat, bevor er seine Entscheidung trifft. Beim Zeichnen eines Fondsprospektes, wo es meistens um größere Summen geht als beim Kauf eines Gebrauchtwagens, sollte mindestens die gleiche Sorgfalt angewandt werden. Würde der Käufer eines Gebrauchtwagens ein Informationsblatt über Mängel an dem Auto auch ungelesen wegwerfen? Würde ein Gericht ihm dann Recht geben?

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.

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