Die unglaublichste Steuererhöhung in der deutschen Geschichte – mehrere 100 bzw. mehrere 1000%

Erschienen am 10. November 2008

Was in Wahrheit ein unglaublicher Skandal ist, nämlich die wohl massivste Steuererhöhung in der deutschen Geschichte, wird von der Politik geschickt in eine Zuckerpille verpackt: Erben von selbstgenutzten Immobilien sind von der Erbschaftsteuer befreit – aber nur wenn sie verheiratet sind (bzw. Kinder) und wenn sie zehn Jahre nach Antritt des Erbes nicht umziehen. Zwar ist es zu begrüßen, dass der Vorschlag des Immobilienverbandes IVD, einen so genannten sachlichen Freibetrag einzuführen, umgesetzt wurde. Leider hat es sich die Koalition jedoch nicht verkneifen können, einige Änderungen vorzunehmen, die dem Vorschlag wieder viel von seinem Charme genommen haben.

Dass die Begünstigung nur für Verheiratete oder für eingetragene Lebenspartner gelten soll und nur dann, wenn die Erben mindestens zehn Jahre in dem Haus bzw. der Wohnung wohnen bleiben, ist nicht nachvollziehbar. Sinnvoller wäre es gewesen, die selbstgenutzte Immobilie ganz generell von der Erbschaftsteuer freizustellen. Auch die 10-Jahres-Regelung ist unsinnig. Gefordert ist in der heutigen Zeit eine berufliche Mobilität, die eine zwingende Bindung von erbenden Kindern über zehn Jahre an eine Immobilie als Anachronismus erscheinen lässt. Selbst für die steuerfreie Veräußerung der selbstgenutzten Immobilie ist nur ein Zeitraum von zwei Jahren Selbstnutzung gefordert – warum setzt man nun für den Erbschaftsfall zehn Jahre bei der selbstgenutzten Immobilie an?

Eine typische Sozialneid-Regelung ist es, dass der Wohnraum für Kinder, die eine Immobilie erben, nicht größer als 200 qm sein darf. Stolz verkündete der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck, dass seine Partei diese Begrenzung in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt habe. Wahrscheinlich ist eine größere Wohnung nach Meinung der SPD-Politiker ein Zeichen dafür, dass es sich um „Reiche“ handeln könnte, denn wer sonst – so die Logik der Sozialdemokraten – kann sich eine größere Wohnung leisten?

Für jene, die nicht unter die nunmehr privilegierten Gruppen fallen, wird die Erbschaftsteuer in einem geradezu unglaublichen Ausmaß erhöht. Die FAZ vom 8.11. rechnet vor: Erben, die ein Grundstück im Wert von zwei Mio. Euro erben und die nicht zu den oben genannten privilegierten Gruppen gehören, müssen statt bislang 188.043 nunmehr 594.000 Euro Erbschaftsteuer bezahlen – eine Steuererhöhung von mehr als 200%!

Die Hauptopfer der Reform sind alle Erben vermieteter Immobilien. Durch die Änderung des Bewertungsgesetzes werden die Immobilienwerte erheblich gegenüber dem heutigen Niveau steigen und die Belastung durch die Erbschaftsteuer beträgt künftig ein Vielfaches von dem, was bisher zu entrichten war. Mietshäuser werden in vielen Fällen verkauft werden müssen, um genügend Liquidität für die hohe Erbschaftsteuer zu generieren.

Was die Reform der Regelungen für Erben von Betriebsvermögen anlangt, so ist diese absolut weltfremd – ein Ausguss sozialdemokratischer Ideologie, dem sich die Union letztlich unterworfen hat. In der Praxis werden nur wenige Betriebe der weltfremden Anforderung genügen, wonach die Lohnsumme eines Betriebes am Ende eines Zehnjahreszeitraums mindestens 10 X 100% der zuletzt vorgegebenen Lohnsumme betragen muss. Negativ betroffen sind vor allem solche Betriebe, denen es wirtschaftlich schlecht geht und die deshalb die absurden Vorgaben zur Konstanz der Lohnsumme nicht einhalten können. Deren Erben, die sich mit wirtschaftlichen Problemen auseinandersetzen müssen, werden dafür auch noch bestraft. Zudem entsteht ein bürokratisches Monster, bei dem schon jetzt vermutet werden kann, dass der Dokumentationsaufwand für den Steuerpflichtigen und der Prüfaufwand für die Finanzverwaltung einen Großteil der erhofften Einnahmen fressen werden.

Für Besitzer von Immobilien im Betriebsvermögen (z.B. gewerblich geprägte GmbH & Co KGs, aber nicht nur die) ist die Reform eine schlichte Katastrophe. Denn Immobilien gelten als „Verwaltungsvermögen“ (ganz so wie Bargeld), das nicht begünstigt ist. Beträgt ihr Anteil 10% bzw. 50% an einem Betrieb, so kann dieser nicht von den Vergünstigungen profitieren – sondern ihn trifft in jedem Fall und in voller Härte eine brutale Steuererhöhung, die nicht selten mehrere 100 oder gar mehrere 1000 Prozent gegenüber der jetzigen Situation betragen wird. Das liegt unter anderem daran, dass die bisher vorteilhaften Regelungen für Betriebsvermögen künftig für Immobilien nicht mehr gelten, dass Immobilien außerdem sehr viel höher bewertet werden und dass schließlich die Steuersätze insbesondere in der Steuerklasse II und III massiv angehoben wurden.

Die ganze Reform ist in Gesetzesform gegossene Ideologie. Es gibt „gute Erben“ (Ehepaare und homosexuelle Lebensgemeinschaften), die privilegiert werden und es gibt „schlechte Erben“ (alle anderen, also beispielsweise Paare, die ohne Trauschein zusammen leben), die mit Steuererhöhungen von mehreren 100 Prozent brutal zur Kasse gebeten werden. Es gibt „gutes“ Betriebsvermögen und „schlechtes“ Betriebsvermögen (zu letzteren gehören vor allem Immobilien). Und es gibt schließlich Kinder, die in dem Verdacht stehen, „reich“ zu sein, weil ihre Wohnungen nicht dem sozialdemokratischen Gerechtigkeitsmaß von maximal 200qm entsprechen und damit für Herrn Struck und andere Sozialdemokraten einfach zu groß sind.

Die Politik hat aus ihrer Sicht einen cleveren Schachzug unternommen: Durch die deutliche Besserstellung von selbstgenutzten Immobilien, die an Witwen und Kinder vererbt werden, hat sie öffentlich den Eindruck erweckt, Immobilienerben kämen nunmehr bei der Reform gut weg. In Wahrheit finanzieren Immobilienerben sämtliche Vergünstigungen, die es an anderer Stelle gibt und sind die Hauptopfer der Reform. Für Immobilieneigentümer und für die Immobilienwirtschaft ist die Reform ein Desaster. Der sachliche Freibetrag für Witwen, Witwer und Kinder ist nur ein sehr kleines Trostpflaster.

Die Politik hat mit dieser Reform ihren seit Jahren konsequent betriebenen Feldzug gegen die Immobilie fortgesetzt. Zur Erinnerung: Die Legislaturperiode begann mit massiven Verschlechterungen für die Immobilienwirtschaft bzw. für Immobilienbesitzer (Abschaffung der degressiven AfA und der Eigenheimzulage, § 15b EStG usw.). Im Laufe der Legislaturperiode wurde dann die Zinsschranke im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführt, wodurch insbesondere Immobilienunternehmen massiv belastet werden. Die Legislaturperiode endet nunmehr mit einer der unglaublichsten Steuererhöhungen. Wer wollte noch daran zweifeln, wie wichtig der Aufbau und die Stärkung einer wirksamen Lobby für die Immobilie sind?

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.

0 Comments

Add comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*