Ideologie kostet dem Steuerzahler dreistelligen Millionenbetrag

Erschienen am 16. Juni 2008

Der Verkauf der LEG NRW ist ein gutes Signal. Denn nach der Hysterie im Zusammenhang mit dem gescheiterten Verkauf der Freiburger Wohnungsgesellschaft sah es schon so aus, als ob es keine weiteren Verkäufe von öffentlichen Wohnungsgesellschaften mehr geben werde. Der Verkauf zeigt auch, dass ausländische Investoren nach wie vor von der Story der Chancen am deutschen Wohnimmobilienmarkt überzeugt sind – trotz einiger ernüchternder Erkenntnisse mit Blick auf die Privatisierungsfähigkeit sowie die Möglichkeit zur Realisierung kurzfristiger Mietsteigerungen.

Allerdings lassen sich solche Verkäufe offenbar nur umsetzen, wenn aberwitzige „Sozialchartas“ ausgehandelt werden, die naturgemäß einige Investoren abschrecken und jedem Investor ein Argument an die Hand geben, den Kaufpreis zu drücken. Diese Sozialchartas sind so überflüssig wie ein Kropf.

Denn nirgendwo sonst auf der Welt sind Mieter so gut geschützt wie in Deutschland. Die am allerbesten geschützten Mieter sind übrigens gerade Mieter von Wohnungen im Besitz von Private Equity-Investoren. Bevor Wohnungen an „Heuschrecken“ verkauft werden, wird das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht regelmäßig durch einen umfangreichen Katalog ergänzt, der die verbliebenen Rechte der Vermieter massiv einschränkt bzw. beseitigt.

So geschah dies auch im Fall des Verkaufs der LEG NRW. Der Finanzminister von NRW hat jetzt öffentlich eingeräumt, dass die sogenannte Sozialcharta zum Schutz von Mietern und Beschäftigten der LEG NRW dem Land einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet hat. Das ist eine gigantische Verschwendung von Steuergeldern. Denn in Wahrheit müssen Mieter in Deutschland nicht durch zusätzliche Klauseln geschützt werden, weil das für alle geltende Mietrecht bereits ausreichend Schutz bietet. Mit den Sozial-Auflagen wird lediglich den irrationalen und rein ideologisch motivierten Ängsten, die von Mieterbund und Politikern geschürt werden, Rechnung getragen. Ohnehin kann ja beispielsweise einem Mieter, der seine Miete einigermaßen pünktlich zahlt, nicht gekündigt werden. Warum es dann beispielsweise noch eines zusätzlichen „lebenslangen Wohnrechtes“ für Mieter über 60 Jahre bedarf, ist schleierhaft.

Man sollte einmal die Frage stellen, warum sich öffentliche Wohnungsunternehmen nicht selbst verpflichten, die weitgehenden Auflagen einzuhalten, die in solchen Sozialchartas vorgesehen sind. Entweder sind diese Auflagen überflüssig oder aber sie sind im Interesse des Mieterschutzes geboten. Dann verwundert es jedoch, warum sich öffentliche Wohnungsunternehmen selbst nicht daran halten und beispielsweise die Mieten deutlich stärker erhöhen und auch mehr Wohnungen verkaufen als dies privaten Investoren erlaubt wird. Offenbar ist eine Mieterhöhung in einer Staatswohnung eine gute Mieterhöhung, während die gleiche Mieterhöhung durch einen privaten Eigentümer verwerflich ist.

Wer es schon vergessen haben sollte: Verkauft werden musste die LEG NRW bekanntlich nur deshalb, weil der Eigentümer nicht mehr in der Lage war, künftig eine ausreichende Instandhaltung selbst zu finanzieren. Ich wäre neugierig zu erfahren, ob man die dem Käufer nun vorgeschriebenen 12,50 Euro je qm in der Vergangenheit selbst investiert hat.

Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.

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