Die Erbschaftsteuer-Reform bedeutet einen brutalen Schlag gegen die Immobilie. Alle Erleichterungen, so etwa die Anhebung von Freibeträgen sowie das Stundungs-Modell für Betriebsvermögen, werden auf dem Rücken von Immobilienerben und Vermögenden finanziert. Wer das Pech hat, beispielsweise in München in einer guten Lage ein Eigenheim zu besitzen, das über die Generationen im Wert deutlich über die Freibeträge gestiegen ist, der muss jetzt schon einmal hohe Lebensversicherungen abschließen oder eine Menge Geld zurücklegen (falls er dieses hat), damit seine Lebenspartnerin das Haus überhaupt in Besitz nehmen kann und im Erbfall nicht verkaufen muss.
Angela Merkel ist zweifelsohne die beste Sozialdemokratin der CDU seit Norbert Blüm. Bei den richtig Vermögenden hat die Große Koalition am kräftigsten zugelangt: Es entspricht der Sozialneid-Philosophie, die auch der „Reichensteuer“ zugrunde liegt, dass bisher Erben ab 26 Mio. Euro die Hälfte ihres Erbes vom Staat weggenommen wurde und der Staat künftig bereits bei Erbschaften ab 13 Mio. Euro 50% kassiert. Allein die Geldentwertung wird dafür sorgen, dass die Zahl der davon Betroffenen Jahr für Jahr steigt.
So treibt man Vermögende ins Ausland – beispielsweise nach Österreich oder in die Schweiz. Besserverdienende und Vermögende gewinnen immer mehr den Eindruck, dass man sie in Deutschland nicht so recht mag – in anderen Ländern werden sie gerne mit offenen Armen empfangen. Die Kombination von Abgeltungsteuer und neuer Erbschaftsteuer wird bei nicht wenigen Leistungsträgern dazu führen, dass sie nachdenken, ob sie nicht lieber in die Schweiz oder nach Österreich übersiedeln sollten.
Die Sozialdemokraten in SPD und CDU/CSU behaupten, sie hätten nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Das ist die Unwahrheit. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich etwas über die Art der Bewertung gesagt und festgestellt, dass eine etwaige Privilegierung nicht schon bei der Bewertung stattfinden solle. Ausdrücklich wurde es der Politik jedoch freigestellt, im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung auf der Basis einheitlicher Bewertungen bestimmte Vermögensarten unterschiedlich zu behandeln. Von dieser Möglichkeit hat man bewusst nicht Gebrauch gemacht. Die Immobilie ist weiter das Stiefkind der deutschen Politik.
Unsinnig ist auch das Abschmelz-Modell für Betriebsvermögen: 15 Jahre lang (!!) soll ein Betrieb in ähnlicher Weise fortgeführt werden, damit der Steuerstundungs-Effekt eintritt. Manchen wird es gelingen, die weltfremden Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten, vielen jedoch nicht. Auch hier wieder gibt es jedoch ein Sonderopfer für Immobilienerben: Die klassische Erbschaftsteuer-Gestaltung über die gewerblich geprägte GmbH & Co KG wird künftig nicht mehr möglich sein.
Fazit: In anderen Ländern, so etwa in Österreich, wird die Erbschaftsteuer gerade abgeschafft, in Deutschland werden Immobilienerben verstärkt zur Kasse gebeten. Positiv bei all dem ist lediglich, dass der Erbe im Jahr 2007 ein Wahlrecht hat, ob die alte oder die neue Regelung angewandt werden soll. Notare werden weiter Überstunden machen müssen, um Schenkungen noch in diesem Jahr zu beurkunden.
Die Erbschaftsteuer-Reform zeigt einmal mehr, wie dringend der Aufbau einer wirksamen Lobby für die Immobilienwirtschaft ist. Wie lange will es sich die Immobilienbranche noch leisten, atomisiert in 36 Einzelverbänden aufzutreten? „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“ – das war ein Spruch der linken Protestkultur in den 80er Jahren, der sich jedoch auch als Motto für Immobilieneigentümer und deren Lobby ganz gut eignen würde.
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