Peinlich: Ganze zwei Jahre hat die Koalition gebraucht, um sich letztlich auf eine Modifikation des Entnahme-Modells zu einigen. Das Entnahme-Modell seinerzeit war ein Flop und wurde bislang von keinem einzigen Immobilienerwerber genutzt (wer doch einen Fall kennt, soll sich bei uns unter info@immobilienrunde.de melden). Nach zwei Jahren Beratungen und Verhandlungen sollte man erwarten, dass etwas Bahnbrechendes und Innovatives herauskommt. Weit gefehlt! Sicherlich ist das neue Modell gegenüber der bisherigen Variante etwas verbessert – aber das ist auch keine Kunst, denn schlechter und unsinniger ging es nun auch einfach nicht mehr.
Die Förderungen sind – etwa im Vergleich zur Eigenheimzulage – viel zu niedrig und die Restriktionen sind so hoch, dass es sich jeder drei Mal überlegen wird, ob er die Wohn-Riester-Rente nutzt. Beispielsweise darf ein Wohn-Riester-Geförderter sein Haus 20 Jahre nicht verkaufen oder vermieten, sondern muss es selbst nutzen. Wenn er keine Ersatz-Investition in ein anderes selbstgenutztes Haus bzw. eine andere selbstgenutzte Wohnung vornimmt, muss er die bis dahin erhaltenen Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen. Passt so etwas in eine Zeit, wo die Menschen beruflich immer mobiler werden müssen? Wer etwa von Berlin nach München zieht, kann oder will dort vielleicht kein Haus kaufen. Was ist mit Menschen, die ins Altersheim müssen und deshalb ihr Haus verkaufen müssen? Was ist mit Menschen, die ein Haus für ihre Familie erworben haben und es im Rentenalter verkaufen, weil es nach dem Auszug der Kinder viel zu groß ist? Sie alle werden bestraft.
Der Gesetzgeber hat bewusst eine Entscheidung getroffen, dass beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum – anders als bei vermieteten Immobilien – keine Spekulationssteuer anfällt. Voraussetzung ist nur, dass der Eigentümer bereits seit zwei Jahren in der Wohnung wohnt. Nun wird eine 20-Jahres-Frist für Riester-Geförderte eingeführt, die die Mobilität erheblich behindert. Dabei ist laut einer aktuellen Umfrage, die vom ZIA in Auftrag gegeben wurde, ohnehin bereits jetzt die Einschränkung der Mobilität der viertwichtigste Grund, warum Mieter ihre Wohnung nicht erwerben.
Kritikwürdig bleibt zudem, dass vermietete Immobilien überhaupt keine Förderung erfahren – so als ob sich nur der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie für die Altersvorsorge eigne. Zudem: Warum sollen nur 75% von bestehenden Riester-Verträgen für die Wohnungsfinanzierung genutzt werden? Was nützen dem Sparer dann die Mini-Erträge aus den verbleibenden 25%?
Für die geplante nachgelagerte Besteuerung entsteht ein riesiger bürokratischer Aufwand – dabei hatte es einfachere Vorschläge gegeben, um dieses Problem zu lösen.
Freuen können sich die Bausparkassen, weil sie es mit ihrer Lobby-Arbeit erreicht haben, dass die Wohnungsbauprämie, die maximal 45 Euro im Jahr beträgt, erhalten bleibt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um eine sinnvolle Sparhilfe für das Eigenheim, sondern um einen Marketing-Zuschuss, der dem Heer der eifrigen Verkäufer von Bauspar-Verträgen ein Verkaufsargument bei einfach gestrickten Geringverdienern gibt. Die 500 Mio. Euro, die das den Staat im Jahr kostet, hätte man auch gleich als Marketing-Zuschuss an die Bausparkassen überweisen können. Für die Erhöhung der Wohneigentums-Quote bringen sie rein gar nichts. Die Bausparkassen beschweren sich trotzdem – und zwar ironischerweise deshalb, weil die Wohnungsbauprämie künftig so genutzt werden soll, wie es der Begriff ohnehin nahe legt – nämlich für den Erwerb und die Modernisierung von Wohnimmobilien und nicht etwa zur Finanzierung einer Urlaubsreise.
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