Will Justizminister Maas schöne Frauen verbieten?

Erschienen am 10. April 2016

Justizminister Heiko Maas (SPD) will laut einem Bericht des aktuellen SPIEGEL ein „modernes Geschlechterbild“ in Deutschland etablieren. Für ihn heißt das: Plakate oder Anzeigen, die Frauen oder Männer auf „Sexualobjekte reduzieren“ sollen künftig verboten werden.

Nun, wie „modern“ dieses neue „Geschlechterbild“ ist, weiß ich nicht. In streng islamischen Ländern wie dem Iran oder Saudi-Arabien ist so etwas schon lange verboten. „Sex sells“ ist eine alte Weisheit aus der Werbebranche, und genau damit soll nach dem Willen von Maas jetzt auch in Deutschland Schluss sein.

Gerichte müssen künftig entscheiden, wann Frauen oder Männer auf Werbeplakaten oder in Anzeigen auf Sexualobjekte reduziert werden und wann nicht. Solche Prozesse gab es in der Frühzeit der Bundesrepublik eine Menge, wie Beate Uhse in ihrer Autobiografie berichtet. Sie hatte damals auch Aktfotos in ihr Sortiment aufgenommen – aus heutiger Sicht ganz harmlose Aufnahmen. Minuziös nahm der Staatsanwalt die Fotos unter die Lupe und untersuchte, ob die Nackte vielleicht jenen Appeal hatte, den er als „lockendes Lächeln“ entlarvte. Lockendes Lächeln war – im Unterschied zu einem eher ausdruckslosen Gesicht – strafbar, weil es den Tatbestand der „Aufforderung zur Unzucht“ erfüllte. Beate Uhse berichtet von einem Prozess, in dem sie Glück hatte, denn der Richter befand, nachdem er die Fotos in Augenschein genommen hatte: „Beim besten Willen kann ich im Gesichtsausdruck der Damen keine Unterschiede erkennen, tut mir leid, Herr Staatsanwalt.“

Wollen wir wieder solche Prozesse, in denen der Richter entscheiden muss, wann eine Frau oder ein Mann auf ein „Sexualobjekt“ reduziert wird? Soll Autowerbung künftig statt mit schönen und sexuell attraktiven Frauen lieber mit Frauen werben, bei denen garantiert kein männlicher Betrachter an Sex denken könnte? Soll Abercrombie and Fitch statt mit Männern, die ihren Waschbrettbauch zeigen, künftig mit der Abbildung von deren überragenden Abiturzeugnissen oder mit Ergebnissen von deren Intelligenztests werben? Es könnte ja ansonsten sein, dass irgendein Beobachter beim Anblick einer schönen Frau oder eines attraktiven Mannes spontan an Sex denkt, statt an die bekanntlich ganz allein entscheidenden „inneren Werte“ dieses Menschen.

Am besten wäre es, wenn Heiko Maas künftig einfach schöne Frauen oder auch schöne Männer verbietet. Dann wäre die Sexismus-Gefahr am wirksamten gebannt. Und wir wären der überall lautstark geforderten „Gleichheit“ wieder ein entscheidendes Stück nähergekommen.

In Berlin ist man übrigens schon weiter. Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg, so berichtete die linke Tageszeitung taz unter der Überschrift „Models müssen sich warm anziehen“, hat beschlossen, dass „die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf bezirkseigenen Flächen nicht mehr zulässig ist“. Sexistische Werbung liegt laut Beschluss des Berliner Bezirksamtes dann vor, wenn „die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“. Nicht mehr erlaubt ist Werbung immer dann, wenn „die Person auf ihre Sexualität reduziert wird“.

Die Grünen in Berlin fordern eine „Werbewatchgroup“, die natürlich aus öffentlichen Mitteln, also mit dem Geld von uns Steuerzahlern, finanziert werden soll. Sie soll Beschwerden von BürgerInnen nachgehen und Unternehmen beraten, ob ihre Werbung als diskriminierend empfunden werden könne. Eine wunderbare Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose grüne AkademikerInnen, die es vielleicht ansonsten nicht immer ganz leicht hätten, einen lukrativen Job in der Wirtschaft zu bekommen und die sich nun als UnternehmensberaterInnen in Sachen „sexistische Werbung“ betätigen können.


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Über den Autor

Rainer Zitelmann ist einer der führenden Immobilienexperten und -netzwerker in Deutschland.