Ist es gut oder schlecht, wenn die Mietpreisbremse möglicherweise doch nicht am 1. Januar 2015 kommt, sondern ein halbes Jahr später? Das kommt natürlich auf die Perspektive und vor allem auf die Interessenlage des Betrachters an. Vermieter werden es als Chance sehen, dass sie vielleicht noch ein paar Monate mehr Zeit haben, die Mieten im Bestand anzuheben. Denn da vom Inkrafttreten des Gesetzes an die zuletzt vereinbarte Miete die Untergrenze ist, unter die die Miete auch bei der Wiedervermietung nicht sinken darf, bemüht sich natürlich jeder Vermieter, jetzt noch die Mieten anzuheben. Damit führt die Mietpreisbremse kurzfristig erst einmal zum Gegenteil des Intendierten, nämlich zu einer Beschleunigung der Mieterhöhungen im Bestand.
Da niemand so ganz genau weiß, wie die Mietpreisbremse im Detail ausgestaltet sein wird, gibt es zwei Reaktionen:
- Die Optimisten haben einen neuen Anlass, das Thema zu verdrängen und zu hoffen, dass „nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird“.
- Die Pessimisten werden Investitionen zurückstellen, weil Unsicherheit über die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen Gift für Investitionen ist.
Womit rechne ich?
Erstens: Leider wird die Mietpreisbremse kommen. Wer hofft, sie würde noch verhindert, wird sicher enttäuscht werden.
Zweitens: Es wird vielleicht noch die eine oder andere Änderung geben, aber im Großen und Ganzen wird das endgültige Gesetz leider recht nahe bei dem vorliegenden Gesetzentwurf liegen.
Drittens: Mit einem Inkrafttreten der Mietpreisbremse rechne ich irgendwann zwischen dem 1. Januar 2015 und dem Sommer 2015.